Sehr geehrte Damen und Herren,

Herr Bürgermeister,

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

heute stimmen wir bereits zum dritten Mal über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens ab.

Dabei geht es heute ausdrücklich nicht um das eigentliche Sachanliegen des Bürgerbegehrens.

Wir wissen, welchen Wert ehrenamtliches Engagement für unsere Stadt hat, und genau deshalb bringen wir diesem Engagement großen Respekt entgegen.

Bereits auf der Klausurtagung in Pforzheim sind wir zu dem Schluss gekommen, dass der damals offenbar längst vorgezeichnete Weg, für uns nicht mittragbar ist.

Unsere Vorschläge – beispielsweise ein Bäderzuschuss – wurden von Ihnen, Herr Bürgermeister, kategorisch abgelehnt.

Dass die vergangenen Wochen Gemeinderat, Verwaltung, Vereine und Bürgerschaft so belastet haben, liegt weder an den engagierten Bürgerinnen und Bürgern, noch an der CDU-Fraktion. Diese Entwicklung ist das Ergebnis der gewählten Vorgehensweise.

Die CDU-Fraktion verfolgt nach wie vor das Anliegen, Vereine zu unterstützen, Ehrenamt zu erhalten und gleichzeitig den Haushalt zu konsolidieren.

Umso widersprüchlicher empfinde ich es persönlich, wenn nun einzelnen Beteiligten ein Entgegenkommen angeboten wird, damit wieder Ruhe einkehrt, der Bürgermeister sich seinem Wahlkampf in Offenburg widmen kann und in Gernsbach der Eindruck einer heilen Welt entsteht.

Dabei stehen noch zahlreiche Gespräche aus, und für viele Vereine – mit Ausnahme der Schwimmbäder – gibt es bis heute keine tragfähigen Lösungen und verlässliche Perspektiven.

Hinter diesem Bürgerbegehren stehen zahlreiche Bürgerinnen und Bürger, die sich ehrenamtlich engagiert, Unterschriften gesammelt und von einem demokratischen Beteiligungsrecht Gebrauch gemacht haben.

Diesen demokratischen Willen wollen wir nicht leichtfertig blockieren.

Wenn die rechtliche Bewertung eines Bürgerbegehrens gegen ein derart umfangreiches Zukunftspaket, mit einer Vielzahl von Einzelbeschlüssen, umstritten ist, unterschiedliche Rechtsauffassungen bestehen und möglicherweise erst ein Gericht abschließend Klarheit schaffen kann, halten wir es nicht für richtig, diesen Weg bereits heute politisch zu versperren.

Über eine solch grundlegende Rechtsfrage sollte im Zweifel nicht allein die Rechtsaufsichtsbehörde entscheiden, sondern – wenn erforderlich – die unabhängige gerichtliche Prüfung möglich bleiben.

Unsere Fraktion wird sich heute enthalten beziehungsweise das Bürgerbegehren für zulässig erklären. Nicht, weil wir jede rechtliche Bewertung teilen, sondern weil wir uns dem ehrenamtlichen Engagement und dem demokratischen Willen einer großen Zahl von Bürgerinnen und Bürgern nicht entgegenstellen wollen.

Gerade beim Thema Bäder hätten wir uns allen – dem Gemeinderat, der Verwaltung und der Bevölkerung – viel Streit, Enttäuschung und unnötige Belastung ersparen können, wenn die von der CDU vorgeschlagenen Rettungsanker frühzeitig aufgegriffen worden wären.

Unser Dank gilt den Initiatoren des Bürgerbegehrens, den Bürgerinnen und Bürgern dahinter und den Schwimmbadvereinen für ihren Mut, ihre Ausdauer und ihr Engagement.

Den übrigen Vereinen wünschen wir für die anstehenden Gespräche mit der Stadtverwaltung viel Erfolg und ein gutes Verhandlungsgeschick.

Die CDU-Fraktion wird sich auch weiterhin konstruktiv, sachlich und verantwortungsbewusst einbringen.

Für die CDU-Fraktion:

Thalib Ahmad